KontaktRückrufLogin
Sprache wählen
Gabelstapler mit Schäden an Schutzdach und Gegengewicht
Unfallgutachten

Sonderfahrzeug-Unfallgutachten

0,00 €
Bei unverschuldetem Unfall*

Ein Sonderfahrzeug hat keinen Marktpreis, den man nachschlagen könnte. Für einen Kombi wirft jedes Bewertungssystem einen Wiederbeschaffungswert aus; für eine Hubarbeitsbühne, einen Kranaufbau, einen Kühlkoffer oder ein Bestattungsfahrzeug existieren schlicht keine Vergleichsangebote, an denen sich ein Preis ablesen ließe. Wir begutachten Sonderfahrzeuge nach einem Unfall und leiten den Wert stattdessen aus dem Basisfahrzeug und dem Zeitwert der Aufbauten her – jede Position mit Rechenweg und Quelle, damit die Herleitung der Prüfung durch die Versicherung standhält. Sie erhalten ein unterschriebenes Gutachten, das den Schaden am Fahrgestell und am Aufbau getrennt beziffert und den Sonderwert Ihres Fahrzeugs belegbar macht.

Angaben zu Ihrem Schadenfall

Diese Angaben brauchen wir für die Beauftragung. Sie werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Auftrags verwendet und mit der Bestellung übertragen.

Freie Gutachterwahl – gesetzlich garantiert
Persönlicher Ansprechpartner, keine Warteschleife
Europaweit vor Ort
Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung

Was im Gutachten steht

  • Basisfahrzeug: Schäden an Rahmen, Fahrerhaus, Achsen, Lenkung und Antrieb, dazu eine Rahmenvermessung, wenn der Anstoß in die Tragstruktur gelaufen ist – die Grundlage, auf der der Aufbau später aufsetzt.
  • Aufbau und Sonderausstattung: Hubarbeitsbühne, Kran- und Ladeaufbau, Kühlkoffer, Werkstattwagen, Verkaufseinbau, Rettungs- und Feuerwehrtechnik, behindertengerechter Umbau oder Bestattungsausbau – separat aufgenommen und separat kalkuliert, weil der Aufbau in dieser Klasse regelmäßig teurer ist als das Fahrzeug darunter.
  • Wertherleitung ohne Vergleichsmarkt: Da keine vergleichbaren Angebote am Markt stehen, setzen wir den Wert aus dem Basisfahrzeug plus dem Zeitwert der Aufbauten zusammen und dokumentieren jeden Schritt dieser Herleitung nachvollziehbar. Eine bloß behauptete Summe erkennt kein Versicherer an.
  • Nachweise zum Umbau: Abnahmen nach § 21 StVZO, Gutachten zu Einzelabnahmen und Prüfbescheinigungen für den Aufbau werden erfasst und dem Gutachten zugeordnet. Fehlen sie, ist der Mehrwert gegenüber dem Serienfahrzeug schwer zu belegen – wir halten fest, was vorliegt und was nachzureichen ist.
  • Funktion nach dem Anstoß: Hydraulik, Standsicherheit und Abstützung, Hubwerk, Kältetechnik, medizinische oder betriebliche Einbauten – geprüft wird, ob die Sonderausstattung nach dem Schaden noch bestimmungsgemäß und sicher arbeitet.
  • Wertminderung: merkantile Wertminderung unter Berücksichtigung des Umstands, dass ein Sonderfahrzeug später nur an einen sehr kleinen Käuferkreis weitergeht.
  • Ausfall: Für viele Sonderfahrzeuge gibt es kein Mietangebot – ein Ersatzwagen aus der Vermietung ersetzt keine Arbeitsbühne und keinen Kühlkoffer. Diesen Punkt behandeln wir gesondert und dokumentieren die Reparaturdauer als Grundlage der Ausfallentschädigung.

So läuft es ab

  1. Termin: Sie melden den Schaden, wir kommen zum Fahrzeug – auf den Betriebshof, zur Baustelle, zur Wache oder in die Aufbauwerkstatt, je nachdem, wo es steht.
  2. Besichtigung: Aufnahme von Fahrgestell und Aufbau, Funktionsprüfung der Sonderausstattung, Fotodokumentation und Sichtung der vorhandenen Abnahmen und Prüfbescheinigungen.
  3. Kalkulation: Reparaturweg getrennt nach Kfz-Betrieb und Aufbauhersteller, dazu die dokumentierte Wertherleitung aus Basisfahrzeug und Zeitwert der Aufbauten.
  4. Zustellung: Sie bekommen das Gutachten digital, in der Regel am selben Werktag nach Fertigstellung, auf Wunsch geht ein Abdruck direkt an Versicherung und Anwalt.

Zu den Kosten: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit ihr ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen.

Häufige Fragen

Wie wird ein Wert ermittelt, wenn es keine Vergleichsfahrzeuge gibt?

Über die Herleitung statt über den Marktabgleich. Wir bewerten das Basisfahrzeug nach den üblichen Kriterien und setzen den Zeitwert des Aufbaus darauf, abgeleitet aus Anschaffung, Baujahr, Betriebsstunden und Zustand. Entscheidend ist, dass jeder Rechenschritt im Gutachten offenliegt und prüfbar bleibt.

Was passiert, wenn Abnahmen oder Prüfbescheinigungen fehlen?

Dann wird es aufwendiger, aber nicht aussichtslos. Wir halten fest, welche Nachweise vorliegen und welche fehlen, und stützen den Mehrwert des Umbaus ersatzweise auf Rechnungen, Herstellerunterlagen und den Befund vor Ort. Nachgereichte Abnahmen nach § 21 StVZO stärken die Position gegenüber der Versicherung deutlich.

Ich bekomme kein Mietfahrzeug mit vergleichbarem Aufbau. Was dann?

Genau das gehört ins Gutachten. Für Arbeitsbühnen, Kühlkoffer oder Rettungsfahrzeuge gibt es oft kein Mietangebot, das den Ausfall auffängt. Wir dokumentieren die Reparaturdauer und die fehlende Ersatzmöglichkeit, damit der Ausfall als eigener Posten geltend gemacht werden kann.

Wird der Aufbau vom selben Betrieb kalkuliert wie das Fahrzeug?

In der Regel nicht. Blech- und Antriebsschäden laufen über den Kfz-Betrieb, Hubwerk, Kran, Kältetechnik oder ein behindertengerechter Umbau über den Aufbauhersteller oder eine zertifizierte Fachwerkstatt. Beide Wege werden im Gutachten getrennt ausgewiesen, mit den jeweils zutreffenden Sätzen.

Mehr dazu im Ratgeber: Totalschaden und 130-Prozent-Regel

Kunden kauften auch

Auto kaufen, verkaufen, Unfall

248 Seiten aus der Praxis: Was nach einem Unfall wirklich zählt – Fristen, Gutachten, Ansprüche, geschrieben von einem Sachverständigen. Erhältlich als E-Book, Taschenbuch und gebundene Ausgabe.

ab 9,99 € drei Ausgaben

Ausgabe wählen
Unsicher, welches Gutachten Sie brauchen?

Rufen Sie uns an – wir klären das in zwei Minuten. Rund um die Uhr erreichbar.

Kontakt aufnehmen