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Sachverständiger dokumentiert einen Pkw mit einem Tablet
Fahrzeugbewertung

KFZ-Fahrzeugbewertung

190,00 €
inkl. MwSt., zzgl. Anfahrt nach Absprache

Die Fahrzeugbewertung beziffert, was ein Personenwagen am Markt heute tatsächlich wert ist – nicht, was eine Datenbank für ein Fahrzeug dieses Typs im Mittel ausrechnet. Gebraucht wird sie beim Verkauf, bei der Inzahlungnahme, in der Erbauseinandersetzung, beim Zugewinnausgleich in der Scheidung, gegenüber dem Finanzamt bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen und gegenüber Versicherungen. Sie erhalten ein unterschriebenes Wertgutachten mit nachvollziehbarer Herleitung, das Sie Dritten und Behörden vorlegen können.

Ein Bewertungssystem allein reicht dafür nicht aus. Es kennt Modell, Baujahr und Laufleistung, aber nicht das Fahrzeug: nicht die ab Werk bestellte Sonderausstattung, die je nach Modell erheblich zum Preis beiträgt oder gar nichts, nicht den tatsächlichen Pflegezustand, nicht reparierte Vorschäden und nicht die regionale Marktlage. Ob ein Allradkombi im Voralpenraum oder ein Cabriolet im November angeboten wird, verschiebt den erzielbaren Preis gegenüber dem Systemwert spürbar. Wir gleichen deshalb den Systemwert mit realen Angebots- und Verkaufspreisen vergleichbarer Fahrzeuge ab und begründen jede Abweichung.

Freie Gutachterwahl – gesetzlich garantiert
Persönlicher Ansprechpartner, keine Warteschleife
Europaweit vor Ort
Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung

Was im Gutachten steht

  • Fahrzeugidentität und Historie: Fahrgestellnummer, Erstzulassung, Halterzahl, abgelesene Laufleistung, Scheckheft, Serviceintervalle, Hauptuntersuchung und Schlüsselanzahl.
  • Ausstattung im Einzelnen: Auflösung der werkseitigen Ausstattung über die Fahrzeugdaten, denn beim Personenwagen entscheidet die Ausstattungslinie samt Getriebe, Antriebsart, Assistenzpaketen und Lackierung stark über den Wiederverkauf – manche Extras schlagen kaum durch, andere sind im Gebrauchtmarkt Voraussetzung für einen Verkauf überhaupt.
  • Zustand: Karosserie, Lack mit Schichtdickenmessung, Innenraum, Reifen, Bremsen, Unterboden und Fehlerspeicher. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zusätzlich der Zustand der Antriebsbatterie, weil er den Wert stärker bestimmt als die reine Laufleistung.
  • Vorschäden und Wertminderung: erkennbare Reparaturen, ihre Ausführungsqualität und ihr Einfluss auf den Preis. Ein dokumentierter Unfall im Fahrzeugleben senkt den erzielbaren Preis dauerhaft, auch wenn die Reparatur fachgerecht war.
  • Marktabgleich: Auswertung tatsächlicher Angebote vergleichbarer Fahrzeuge nach Modell, Motorisierung, Ausstattung und Laufleistung, ergänzt um die regionale Nachfrage und die Saison.
  • Wertansätze: je nach Zweck Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert, Wiederbeschaffungswert oder Marktwert – klar benannt, weil dieselbe Zahl für die Inzahlungnahme und für das Finanzamt nicht dieselbe ist.
  • Oldtimer und Youngtimer: eigene Systematik mit Zustandsnoten von 1 bis 5, getrennter Beurteilung von Technik, Lack, Chrom, Innenraum und Unterboden sowie Bewertung von Originalität, Restaurierungsqualität und Papieren. Hier bilden Gebrauchtwagendatenbanken den Wert nicht ab; maßgeblich sind Sammlermarkt, Modellseltenheit und die Frage, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllt.

So läuft es ab

  1. Zweck klären: Sie sagen uns, wofür die Bewertung gebraucht wird – Verkauf, Nachlass, Scheidung, Finanzamt, Versicherung oder Inzahlungnahme. Der Zweck bestimmt, welcher Wertansatz maßgeblich ist.
  2. Besichtigung: Aufnahme von Zustand, Ausstattung und Historie vor Ort, mit Lackschichtdickenmessung, Fotodokumentation, Auslesen der Fahrzeugelektronik und bei Bedarf Probefahrt.
  3. Bewertung: Ermittlung des Systemwerts, Abgleich mit realen Marktpreisen vergleichbarer Fahrzeuge, Zu- und Abschläge für Ausstattung, Zustand, Vorschäden und regionale Nachfrage, jeder Schritt schriftlich begründet.
  4. Zustellung: Sie erhalten das Wertgutachten digital, in der Regel am selben Werktag nach Fertigstellung, auf Wunsch zusätzlich als unterschriebenen Abdruck für Gericht, Notar oder Finanzamt.

Die Bewertung wird zum festen Preis erstellt. Es gibt keine Nachberechnung nach Aufwand, und die Anfahrt stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Häufige Fragen

Warum weicht der Wert von der Online-Bewertung ab?

Weil Online-Rechner mit Durchschnittswerten arbeiten. Sie kennen weder die tatsächliche Ausstattung noch den Pflegezustand, reparierte Vorschäden oder die Nachfrage in Ihrer Region. Wir bewerten das konkrete Fahrzeug und legen offen, welcher Zu- oder Abschlag worauf beruht.

Wird ein Oldtimer anders bewertet als ein Gebrauchtwagen?

Ja, nach einer eigenen Systematik. Statt Laufleistung und Restwertkurve zählen Zustandsnote, Originalität, Qualität früherer Restaurierungen, Papiere und die Lage im Sammlermarkt. Ein Youngtimer wird an der Schwelle beider Systematiken beurteilt, je nach Seltenheit und Sammlerinteresse.

Wird das Gutachten vom Finanzamt oder vor Gericht anerkannt?

Ein nachvollziehbar hergeleitetes Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist die übliche Grundlage bei Entnahme, Nachlass und Zugewinnausgleich. Wir benennen den Bewertungszweck, den gewählten Wertansatz und den Stichtag ausdrücklich, damit die Zahl zum Verwendungszweck passt.

Was kostet ein Vorschaden den Wert?

Das hängt von Umfang, Alter und Ausführung ab. Ein sauber instandgesetzter Streifschaden wirkt sich anders aus als ein Strukturschaden am Vorderwagen. Wir beziffern den Abschlag im Einzelfall und trennen ihn von der übrigen Wertermittlung.

Mehr dazu im Ratgeber: Wertminderung nach einem Unfall

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Wir sind rund um die Uhr erreichbar – telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail.

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